Notifizierung
Der europäische Binnenmarkt bringt die EU-weite Anerkennung von Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen und verlangt in weiterer Folge eine CE-Kennzeichnung mit einer verbindlichen Produktbegleitinformation über die Eigenschaften des Bauproduktes.
Damit Hersteller eines Bauproduktes oder deren Bevollmächtigte rechtmäßig die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie anbringen und deren Produkte in den Verkehr bringen können, müssen zugelassene bzw. notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bestimmte Aufgaben übernehmen. Diese Stellen sind mit der Angabe der Produkte und Art der Aufgaben, die ihrer Zuständigkeit unterliegen sollen, der EU-Kommission im Wege des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nach u.a. Artikel 18 der Bauproduktenrichtlinie zu benennen (notifizieren). Eine Notifizierung kann erfolgen, sobald die harmonisierten europäischen Normen, Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung oder die Europäischen Technischen Zulassungen selbst angegeben werden können.
Die ausgestellten Prüf- und Überwachungsberichte sowie die Zertifikate notifizierter Stellen müssen in allen Staaten der EU/des EWR anerkannt werden. Die notifizierten Stellen können die Dienstleistungen der Konformitätsbescheinigung sämtlichen innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Herstellern oder von diesen bevollmächtigten Vertretern, die ihre z.B. Bauprodukte in den EU/EWR-Staaten in den Verkehr bringen wollen, anbieten. Diese Tätigkeiten können auch im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten oder von Drittländern (jedoch ausschließlich in ihrem Namen) ausgeführt werden. Eine geographische Einschränkung der Notifizierung kann dann erfolgen, wenn diese von der Stelle selbst (z.B. aus finanziellen Erwägungen zur Haftpflichtversicherung) beantragt wird oder eine Überwachung der Stelle durch Österreich in bestimmten Ländern nicht möglich ist.
Die Funktion als notifizierte Stelle wird immer im Rahmen der Jurisdiktion Österreichs ausgeübt.
Es können ausschließlich Stellen und deren Notifizierung aufrecht erhalten werden, die für den Notifizierungsumfang einschlägig akkreditiert sind und den Sitz in Österreich haben.
Die TVFA WIEN ist unter der Kennnummer 1320 notifiziert.














